Munterrichtsmethode 28: Stimmt’s oder stimmt’s nicht?

schnell – spannungsfördernd – knifflig

Wie Sie bei Kurzvorträgen die Aufmerksamkeit der Lernenden lenken können …

Im Seminar werden Sie angehende Personalsachbearbeiter in die Grundzüge des Arbeitsrechts einführen. Das ist viel Stoff und häufig sinkt die Aufmerksamkeit mehr und mehr. Heute packen Sie die Sache anders an. Das wird schon bei der Begrüßung deutlich.

„Schön, dass Sie hier sind. Wie Sie wissen, geht es bei uns heute um das Thema „Arbeitsrecht“. Ich habe dazu einen kleinen Vortrag vorbereitet. Bevor ich beginne, bitte ich Sie, auf dieser Kopie 5 Aussagen anzuschauen, um die es heute gehen wird. Blicken Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn, Ihrer Nachbarin darauf. Tauschen Sie sich aus. Was vermuten Sie? Stimmt das oder stimmt das nicht?“

Die Teilnehmenden beginnen zu lesen – und zu überlegen. Wie ist das? Was habe ich dazu schon gehört? Stimmt das oder stimmt das nicht? Ein angeregtes Gemurmel beginnt …

Vermuten auch Sie. Hier kommen zwei der Aussagen zum Arbeitsrecht. Was denken Sie?

Aussage 1:
Gemäß § 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) werden Betriebsräte ab einer Mindestzahl von 5 wahlberechtigten Mitarbeitern gewählt.

Aussage 2:
Gemäß § 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrLG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 28 Werktage bezahlten Erholungsurlaub.

Nach wenigen Minuten bitten Sie die Teilnehmenden, zum Ende zu kommen. Häufig ist die Stimmung gespannt. Jemand äußert ungeduldig. „Und? Wie ist das jetzt mit der Anzahl der Urlaubstage?“ Die kleine Methode hat das Interesse am Thema geweckt. Die Leute wollen es jetzt wissen. Eine gute Ausgangslage!

Jetzt beginnen Sie mit Ihrem kleinen Vortrag. Peu à peu kommen Sie dabei zu den Punkten, mit denen sich die Teilnehmenden bereits befasst haben. Wenn Sie die fraglichen Aussagen geschickt einbauen, können Sie die Aufmerksamkeit der Lernenden immer wieder neu wecken.

Häufig erlebe ich, dass es den Lernenden leichter fällt, sich jetzt zu äußern. Denn sie haben sich zuvor bereits mit den Fragen befasst und ausgetauscht.

Vermuten – das ist ein hervorragender Lernzustand. Die Teilnehmenden kramen zu den einzelnen Aussagen ganz automatisch in ihrem Wissen und ihren Erfahrungen. Das ist prima. Denn Lernen gelingt dann gut, wenn wir Neus an bereits gemachte Erfahrungen, an vorhandene Wissensstrukturen anfügen können. So sorgen Sie mit Stimmt’s oder Stimmt’s nicht für die Anschlussfähigkeit bezüglich des Themas.

„Ich bin jetzt deutlich zufriedener mit meinen Trainings. Endlich gelingt es mir weniger zu lehren, damit meine Teilnehmer*innen mehr lernen können!

Inken Riese, Riese-Organisationsberatung, Absolventin Orbium Trainerausbildung Kurs 8

Und noch mehr löst das Vermuten aus. Die kleinen Fragen schaffen ein wenig Unklarheit in den Köpfen. „Wie ist es jetzt?“ Offene Fragen – das sind prima Ausgangslagen. Denn sie wecken unsere Neugier und unser Interesse. Ich freue mich immer, wenn die Lernenden ungeduldig werden, weil sie unbedingt wissen wollen, auf wie viele Tage Erholungsurlaub ein Arbeitnehmer nun Anspruch hat …

Für die Methode „Stimmt’s oder stimmt’s“ gilt: „Kleiner Hebel, große Wirkung!“ Mit nur wenig Aussagen und entsprechend minimaler Vorbereitung gelingt es in kurzer Zeit, die Lernenden in Kontakt mit dem Thema zu bringen und eine positive Spannung zu erzeugen.

Ach ja, und hier noch die Auflösungen:

Aussage 1: Das stimmt. Ab einer Mindestzahl von 5 wahlberechtigten Mitarbeitern werden Betriebsräte gewählt.

Aussage 2: Das stimmt leider nicht. Anspruch besteht gemäß § 2 BUrLG nur auf 24 Urlaubstage. Dennoch einen schönen Sommer ☺

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